Scharfrichtertour

Die Scharfrichtertour

durch das Dosse-Seen-Land

1. Streich: Kampehl - Wusterhausen/Dosse - Nackel

 

Wir stellen diese Website gerade um - die Scharfrichtertour ist auch auf

wegemuseum-ontour.de zu finden.

 

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Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln der Kulturförderung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Ausführungszeitraum 2020

 

Karte der Stationen - Geopartal Landkreis OPR

Warum ausgerechnet eine Scharfrichtertour machen?

Die Sage von der Kindsmörderin, die an der "Gericht" genannten Stelle bei Nackel begraben sein soll, machte uns neugierig: Könnte sich die Sage durch eine Ausgrabung bestätigen? Gibt es außer dem überlieferten Kirchenbucheintrag weitere Quellen? Welche Spuren von Gerichtsverfahren und Rechtsprechung sind in der Region noch zu finden? Wie sprachen unsere Vorfahren Recht? Wer konnte überhaupt über Leib und Leben richten? Und dann stand da im Museum noch dieser Richtblock, war der echt oder ein Theaterrequisit?

Die Fragen wurden immer mehr und interessanter und so entstand die Idee zur "Scharfrichtertour", die authentische Orte im Dosse-Seen-Land, Spukgeschichten und wissenschaftliche Untersuchungen verbindet. Wer eignet sich besser als die Figur des Scharfrichters, durch diese Tour zu führen? Sagenumwoben, ein bisschen gruselig, mit Augenzwinkern, aber auch tiefem Ernst kann er uns die Geschichte de Rechtsprechung und seiner vielen anderen Aufgaben nahe bringen.

Die Stationen der Tour führen zu Orten, an denen Geschichten um die hiesigen Scharfrichter, Recht und Gesetz, aber auch die Ursprünge der Tiermedizin, Hygiene und sogar der Medizin erzählt werden können.

 

Es handelt sich nicht um eine ausgeschilderte Route, die einzelnen Stationen können individuell und unabhängig von der Reihenfolge besucht werden. Per Rad können die Stationen ebenso abgefahren werden wie zu Fuß erwandert (Das "Gericht" Nackel liegt auf dem Pilgerweg), aber natürlich ist auch eine PKW-Tour möglich.

 

Dieses ist der erste Streich...

 

Kampehl – die Geschichte der Mumie des Ritters Kalebuz und wie er durch einen Reinigungseid freigesprochen wurde

 

Wusterhausen/Dosse – Stadtrundgang mit Schinderberg, Scharfrichterhaus und Rathaus als authentischen Orten sowie im Wegemuseum der Richtblock und die Arme-Sünder-Glocke

 

Das Gericht bei Nackel - der Ort, an dem unsere Ausgrabung die Überlieferungen zur Hinrichtung einer Kindsmörderin bestätigen sollte

 

Diese Seite ist noch im Aufbau begriffen. Später wollen wir uns noch mit Hexenprozessen, Raubrittern und dem Einfluss des Sitzes des Gerichts auf die Städte beschäftigen.

Enthauptung  an einer Richtstätte, Radierung von Daniel Chodowiecki von 1769, koloriert für Basedow, J.B.: Elementarwerk für die Jugend und ihre Freunde. Berlin/ Dessau 1774.

Einführung

(Quellenangaben in Klammern siehe unten):
Es gibt nur wenige Quellen zu den Wusterhausener Scharfrichtern, die nach Stadtbränden und Verwaltungsreformen auf uns gekommen sind, so dass wir auf Rückschlüsse aus anderen Orten angewiesen sind. Blicken wir zuerst auf die Entwicklung des Berufsstandes, die sich nicht trennen lässt von der Geschichte der Gerichtsbarkeit.

 

Die mittelalterlichen Städte erhielten von ihren Stadtherren bzw. dem Kurfürsten die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit. Sie konnten also auch über Leib und Leben richten und Todesurteile vollstrecken.

Die meisten Gerichte auf dem Lande, denen der jeweilige Gutsherr vorstand, hatten keine so weitgreifenden Rechte.

 

Die Gerichtssitzungen fanden im Mittelalter ebenso wie die Vollstreckung der Strafen öffentlich und unter freiem Himmel (unter der Gerichtslinde) oder in der Gerichtslaube am Rathaus statt. Es musste immer einen Kläger geben. Die Strafen waren regional unterschiedlich.

Die ausgesprochenen Strafen reichten von Kirchenstrafen mit öffentlicher Erwähnung bei der Predigt über Schandstrafen wie das Stehen am Pranger und den Verweis aus der Stadt, Leibesstrafen wie Auspeitschen und Handabschlagen bis zu den grausamen Todesstrafen wie Hängen, Enthaupten, Rädern, Verbrennen, Ertränken, Lebendig begraben, Vierteilen usw. Die Gerichtsverhandlung folgte festgesetzten Ritualen - genauso wie die Vollstreckung des Urteils. Allerdings gab es auch Möglichkeiten, sich von der Strafe freizukaufen oder durch eine Pilgerreise Sühne zu tun.

Bis ins späte Mittelalter gab es kaum Scharfrichter, die Vollstreckung oblag anfangs z.B. den Ratsherren oder auch den Klägern. Die erste Erwähnung eines Scharfrichters in der Mark Brandenburg fällt in das Jahr 1466 - für die Stadt Brandenburg, von der sich Ruppin den Scharfrichter "ausborgen" möchte.

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Am Ende des Mittelalters erfuhr die Rechtsprechung mit der Verabschiedung der "Peinlichen Halsgerichtsordnung" und ihrer Vorläufer 1532 einen großen Umbruch. Einerseits liefen die Verfahren nun im ganzen Reich ähnlich ab, andererseits war es kaum noch möglich, der vorgeschriebenen Strafe z.B. durch eine Pilgerreise zu entgehen. Außerdem wurde die Folter zur Ermittlung des für ein Urteil notwendigen Geständnisses eingeführt. Die eigentliche Urteilsfindung fand jetzt im Geheimen statt, es wurden Juristen dazu befragt und erst die Verkündung des Urteils war öffentlich. Dafür wurde die öffentliche Urteilsvollstreckung zu einem Ereignis, einem "Theater des Schreckens". Vom 16. bis ins 18. Jahrhundert hinein wurden Hinrichtungen oft zu einem Volksspektakel, deren Hauptakteur der Scharfrichter war. Unsere Vorstellung vom "dunklen" Mittelalter und der "aufgeklärten" Zeit nach der Reformation muss hier eindeutig revidiert werden.

Friedrich II. verbot 1740 die Folter und reformierte das Strafrecht, wenn er auch nicht die Todesstrafe abschaffte.

Öffentliche Hinrichtungen gab es in Preußen noch bis zur Justizreform von 1849, danach fanden sie nur noch hinter geschlossenen Mauern statt. Schon 1811 war das Richten mit dem Schwert durch das Richten mit dem Beil abgelöst worden. Die Zahl der Hinrichtungen nahm deutlich ab.

Gefängnisse im heutigen Sinne entstanden erst im 18. Jahrhundert. Vorher wurden die "Malefizpersonen" nur bis zur Urteilsvollstreckung eingesperrt, oft im Keller des Rathauses oder eines Torturms. Hungertürme waren eher Schuldnern vorbehalten und dienten nicht dem Strafvollzug.

 

Bei genauerer Beschäftigung mit dem Berufsstand der Scharfrichter müssen so einige gängige Vorstellungen hinterfragt werden.

Der Scharfrichter war kein rauer Bursche, der mit seinem Hackebeil am Richtblock steht und Spaß am Töten hat. Vielmehr war er ein staatlicher Bediensteter, mit einem Privileg zur Berufsausübung, ausgestellt vom Kurfürsten bzw. König. Er musste gute medizinische Kenntnisse haben und hatte seinen blutigen Beruf in einer richtigen Ausbildung gelernt. Sein Arbeitsgerät war das Richtschwert (bis 1811) und er trug die normale Kleidung seiner Zeit, die sich eventuell durch die Farbe oder besondere Abzeichen unterschied. In den meisten Darstellungen trägt er keine Maske oder Kapuze - die beim Schwertstreich auch sehr hinderlich gewesen wäre.

Die Bürger sahen ihn zwiespältig, einerseits verbreitete er Angst und war "unehrlich", d.h. er hatte nicht die vollen Bürgerrechte und man hielt Abstand zu ihm, andererseits war er als Arzt, Apotheker, Tierarzt und Magier ein wichtiger Teil der  Stadtgesellschaft. In seiner Rolle als Scharfrichter oder Betreiber der Abdeckerei mied man ihn und konnte durch Berührung selbst "unehrlich" werden; in seiner Rolle als Arzt suchte man seine Hilfe.

Besonders in Preußen war er auch Betreiber der Abdeckerei, für die er Angestellte hielt. Auch die Stadtreinigung, die Betreuung der königlichen Hundemeute, die Aufsicht über die Wolfsgruben gehörten zu seinen Aufgaben, wie den Abdeckerei-Privilegien zu entnehmen ist. Die Abdeckerei galt als unrein und der Scharfrichter übte diese Tätigkeit meist nicht selbst aus, obwohl die "Anrüchigkeit" im Ansehen auf ihn überging. Allerdings ist für die Mark Brandenburg eine so deutliche Ausgrenzung der Scharfrichter wie in Süddeutschland nicht eindeutig nachweisbar, obwohl dies in der älteren Literatur meist so dargestellt wird.

Die Aufgaben des Scharfrichters müssen im Zusammenhang mit den Rechtsvorstellungen des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit gesehen werden. Der Vollzug der Strafe stellte für die Bürger die (göttliche und weltliche) Ordnung wieder her und versprach dem Delinquenten, soweit es sich um eine Strafe handelte, die "ehrenhaft" war, im Jenseits nicht auf ewig in der Hölle zu schmoren. Auch die Folter wurde in genau vorgeschriebenen Schritten durchgeführt. Der Scharfrichter hatte manchmal auch die Funktion eines Anklägers im Prozess.

Ab Mitte des 18. Jahrhunderts nahm die Zahl der Hinrichtungen ab und der Abdeckereibetrieb wurde für die meisten Scharfrichter zum Haupterwerb.

(Quelle: Dr. Marita Genesis/ Dr. Ilse Schumann)

Die Mumie des Kalebuz,Foto:TVP/Markus Tiemann

Der Kalebuz als Gerichtsfall

 

Die berühmte Mumie in der Kampehler Kirche ist nicht nur eine Kuriosität oder ein merkwürdige Laune der Natur. Es handelt sich dabei auch um einen Kriminalfall. Allerdings kam der Scharfrichter nicht zum Einsatz.

Die Überlieferung geht so:

Die Mumie des "Ritters von Kalebuz" wurde 1794 bei der Renovierung der Kirche gefunden. Da erinnerte man sich im Dorf, dass er einen Schäfer erschlagen haben sollte, als dieser seine Schafe über sein Land trieb. Der Ritter habe vor Gericht einen Eid geleistet, dass er den Schäfer nicht erschlagen habe, und er bekräftigte den Eid, indem er sagte, er wolle nie verwesen, wenn er schuldig sei. Die Mumifizierung galt bald als "Gottesurteil". Und es kursierten auch Spukgeschichten über den "Ritter Kalebuz", der sich zur Geisterstunde auf der Schwenzebrücke vor Wusterhausen herumtriebe und sich den Fußgängern oder Fuhrwerken "aufhockte" und sich so schwer machte, dass sie kaum vorwärts kamen.

 

Was wir über den Gerichtsfall wissen, ist leider wenig: Bei Recherchen zur Chronik von Bückwitz fand Lehrer Jordan 1865 eine Akte "Acta in Betreff des Cornet von Kahlbutz". Im Jahr 1690 war der Cornet Kalebuz angeklagt, den Schäfer Picker aus Bückwitz erschlagen zu haben. Mangels Zeugen wurde ihm ein Reinigungseid auferlegt. Von einer Aussage, nie verwesen zu wollen oder auch von einer Verlobten, der der Kalebuz nachstellte, war keine Spur zu finden.

Zuständig war für den Adligen Kalebuz das kurfürstliche Gericht im Dorf Dreetz. Da zu jener Zeit die Anklage nur durch Zeugenaussagen bewiesen werden konnte, konnte der Cornet von Kalebuz nicht der Tat überführt werden. Ein Reinigungseid war damals durchaus möglich und nicht nur Adligen vorbehalten. Er stellte die Ehre des Beschuldigten wieder her.

Leider sind die Akten bereits 1879 nicht mehr vorhanden gewesen und so gibt es außer der Mumie als Hinweis auf das Geschehen nur noch einen Kirchenbucheintrag von 1690, der das Begräbnis des Schäfers 1690 bezeugt.

(Quellen:
Jörg Spielberg, Der Lederne Ritter, 1998 H.-J.Ziemann, Berlin
Der „Kahlbutz“ in Kampehl bei Neudtadt(Dosse), Zusammengestellt von Leopold Schaumann, Druck der „Dosse-Zeitung“, undatiert )

 

mehr zum Kalebuz: www.kalebuz.de

 

Im Schinderwald, Foto: Gemeinde Wusterhausen/Dosse

Der Schinderwald

 

Hier haben wir mit dem "Schinder", dem Abdecker- und dem Scharfrichter zu tun. Letzterer betrieb in Preußen meist auch die Abdeckerei, also die Entsorgung verendeter Tiere und die Verwertung noch brauchbarer Teile. Wenn er selbst auch keine Arbeiten als Abdecker durchführen durfte, war er aber Unternehmer mit königlichem Privileg.

Die Abdeckerei im  Wusterhausener "Schinderwald" dürfte erst im 19. Jahrhundert hier eingerichtet worden sein. Bis dahin befand sie sich auf dem Grundstück des Scharfrichterhauses in der heutigen Fischerstraße 7.

Die Verwertung von Fell, Hufen und andern Teilen der Tiere verursachte unangenehme Gerüche. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in der Abdeckerei immer mehr produziert und die Nachbarn fühlten sich - nicht nur in Wusterhausen - davon belästigt. So wurde der Betrieb auf den einstigen Sandberg verlegt und bestand dort bis in die 1960er Jahre.

 

(Quelle: Dr. Ilse Schumann, 775 Jahre Wusterhausen/Dosse S. 88, Die Scharfrichterei)

Scharfrichterhaus 2021, Foto: Genmeinde Wusterhausen/Dosse

Stadtrundgang Wusterhausen/Dosse - Das Scharfrichterhaus

 

Die ältesten Spuren eines Scharfrichters in Wusterhausen führen in das Jahr 1466. Eine Urkunde besagt, dass die Städte Neuruppin, Gransee und Wusterhausen gemeinsam einen Bader (Betreiber einer Badestube und Wundheiler bzw. Chirurg) anstellen wollten, der wohl auch die Aufgaben eines Scharfrichters erfüllen sollte. Es soll aber letztendlich nicht dazu gekommen sein.

(Quellen: Fünfzehnhundert Jahre im Dosseland. Erster Teil, verfasst von dem Schulrektor Johannes Iskraut, 1875 und Chronik von Gransee von Friedrich Knuth, 1840, Seite 19)

Die nächste Nachricht stammt aus dem Jahr 1574: Der aus Kyritz zugezogene Scharfrichter Hans Stoefe (oder Hans Stoff) wurde der Stadt verwiesen, weil er Streit mit seiner Frau hatte - der erste Nachweis eines Scharfrichters in Wusterhausen.(Quellen: Dr. Marita Genesis, http://hvbrb.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Scharfrichter.pdf und https://brandenburgikon.net/index.php/de/sachlexikon/scharfrichter)

 

Das Wusterhausener Scharfrichterhaus wurde nach dem Stadtbrand von 1758 neu im barocken Stil  erbaut. Es ist ist wegen des Betriebs der Abdeckerei relativ groß und steht auf einem großen Grundstück, das vielleicht auch Zugang zum Stadtgraben gehabt haben könnte, zumindest ist dies aus anderen Städten bekannt und wird auch vom Chronisten Karl Altrichter erwähnt..

 

(Quelle: Dr. Ilse Schumann, 775 Jahre Wusterhausen/Dosse S. 88, Die Scharfrichterei)

Das alte Rathaus nach Karl Altrichter

Stadtrundgang Wusterhausen/Dosse - Das Rathaus

 

Die Stadt Wusterhausen erhielt bereits 1325 das Ober- und Niedergericht und durfte somit auch Leib- und Lebensstrafen aussprechen. Auch wenn aus dieser frühen Zeit kaum Urkunden vorliegen, lässt sich Wusterhausen der Stadtrechtsfamilie des Standaler Rechts zuordnen, zusammen mit Kyritz, Wittstock und Neuruppin.

mehr zum Magdeburger Stadtrecht

 

Das mittelalterliche Rathaus wurde durch die Stadtbrände im 17. Jahrhundert in Mitleidenschaft gezogen und brannte 1758 mitsamt dem Stadtarchiv aus. Eine Gerichtslaube oder ein Pranger kann deshalb nicht belegt werden.

Die älteste Überlieferung zum Rathaus ist neben den Brandmeldungen die älteste Stadtdarstellung (ca. 1720), die noch die gotischen Giebel zeigt. Bezüglich der Gerichtsbarkeit erden in der Aufführung des Rathausinventars von 1744 Handschellen, ein "Springer" und eine "Jungfrau" aufgezählt. Dabei dürfte es sich um Gegenstände gehandelt haben, die bei Schandstrafen angewandt wurden.

Von diesem Rathaus hat uns der Chronist Altrichter den Grundriss überliefert, in dem der "Bürgergehorsam" für die leichteren, nicht ehrenrührigen Strafen, und "das Gefängnüs for die Malefizpersonen", also auch die zum Tode verurteilten Straftäter, eingezeichnet ist. All diese Nachrichten weisen darauf, dass die übliche Praxis der Gerichtsbarkeit auch in Wusterhausen angewandt wurde - Leider ist uns kein einziger Bericht überliefert, so dass wir hier nur mutmaßen können.

 

Nach der Justizreform von 1849 wurde 1854 das neue Rathaus, diesmal mit Gefängnisanbau, so gebaut, dass das Amtsgericht weiterhin seinen Sitz in Wusterhausen haben konnte. Öffentlioche Hinrichtungen gab es nicht mehr und ein praktizierender Scharfrichter nicht mehr vonnöten.

 

hier mehr zur Rathausgeschichte:

 

Richtblock im Wegemuseum Foto: wegemuseum

Im Wegemuseum ausgestellt: Der Richtblock

 

Lange waren wir unsicher, was es mit diesem Holzklotz auf sich haben könnte. Die einzige Überlieferung dazu war, dass er im Rathaus aufbewahrt worden war. Der Chronist Iskraut erwähnt ihn, vermutet aber, dass er niemals zum Einsatz gekommen ist.

Unser Objekt mit ausführlicher Beschreibung auf museum-digital.de

Das alte Hospital, 1896 abgerissen, Foto: Archiv Wegemuseum

Im Wegemuseum: Armsünderglocke

 

Im Mittelalter-Raum ist die Glocke der Kapelle des Heilig-Geist-Hospitals ausgestellt, datiert 1583. Die Kapelle wurde 1896 abgerissen. Sie wurde im Volksmund die Arme-Sünder-Glocke genannt, weil sie bei

Hinrichtungen geläutet worden sein soll.

Die von einem Wittstocker Gießer hergestellte Glocke trägt die Inschrift: WER GODT VORTRVET

VAST VP EM BUET DEM WERT ES NICH GERVEN (Wer Gott vertraut, fest auf ihn baut, dem wird es nicht gereuen.).

 

Quelle: bbviewer

Die Suche nach dem Galgenberg

... ist noch in Arbeit - es muss einen gegeben haben, der Standort ist aber nicht überliefert.

Pfostenloch Foto: Dr. Marita Genesis

Das "Gericht" Nackel

 

Die als „Gericht“ bekannte Stätte direkt an der Kreuzung des Weges Nackel-Rohrlack und Garz-Barsikow hat eine lange Überlieferung und wurde über die Jahrhunderte nicht beackert oder bebaut. Bis heute wird sie von den Besitzern gepflegt und sie wird derzeit mit einfachen Mitteln wie einer Tafel an aufgestapelten Betonteilen gekennzeicnet. 

Die Geschichte  dahinter ist im Nackeler Kirchenbuch überliefert (Text nach einem Artikel in der Dosse-Zeitung 1938 von Hans Bornemann):  … „hat dies arme Dorf das Unglück gehabt, dass ein Mädchen Dorthe Lisbeth Büsig, eines Soldaten Tochter (...), von dem Adolf Johann Neuendorf hier geschwängert (...), welche dann leider ihr heimlich geborenes Kind mit einer etliche Mal um den Hals zugezogenen Schnur selbst als eine rechte Rabenmutter umgebracht, welches aber der gerechte Gott sofort des anderen Tages früh ließ kund werden, darauf sie ihren gebührenden Lohn empfing, der auch für die sonderliche Tat verdientermaßen nicht zu hart ist. Sie wurde enthauptet, der Leib auf das Rad gelegt und das Haupt oben aufgenagelt. Sie ging sehr freudig zum Tode und sehr wohl vorbereitet, wofür Gott ewig gedankt sei. Der barmherzige Gott möge dies vergossene Blut nicht vergelten. Alle, die es sahen oder davon hörten, mögen von solchen und anderen Sünden nachdrücklich abkehren.
Der Mord geschehen den 28. März 1740 des Abends. Die Exekution wurde vollzogen am 28. Juni. Die Leiche wurde vom Scharfrichter im Sarg hinaus nach der Gerichtsstätte gefahren und begraben. Der Gott aller Gnade verhüte solche Selbstmorde und fördere uns zu seinem seligen Ende“.

Im Rahmen des Projektes konnte durch eine Ausgrabung das Areal genauer untersucht werden und die Grundlage für eine bessere Gestaltung gelegt werden. Bei der Ausgrabung konnten einige wenige Spuren gefunden werden: der Standort eines großen Pfostens könnte der des Rades gewesen sein, auf das die hingerichtete Kindsmördein geflochten und zur Schau gestellt worden war und zwei Grubenw eisen auf die Bestattung der Reste der Kindsmörderin und der Selbstmörderin. hin.

Ausführliche Beschreibung:

Geschichte(n) zum Nackeler Gericht_ralfDiet

 

 

Titel des Booklets für die Tour 1

Ausblick auf weitere Stationen und Themen

Hexenprozesse - Die Hexen von Brunn, Köritz und Sieversdorf und Kyritz

Die Sage vom Raubritter Bassewitz und anderen Räubern vor dem Allgemeinen Landfrieden

Stadt- und Amtsgericht - die preußische Gerichtsreform von 1849/1851

 

 

Edikt 1720

Quellenangaben (Wird noch vervollständigt)

(1)  Ältere Geschichte der Herrschaft Ruppin und der Stadt Neuruppin, Autor: Johann Friedrich Christian Kampe, Bearbeitet von André Stellmacher,  BoD 2021, link zu google Books

(2) 775 Jahre Wusterhausen/Dosse S. 88, Dr. Ilse Schumann, Die Scharfrichterei

https://de.wikipedia.org/wiki/Patrimonialgericht

Quelle "Der Kahlbutz in Kampehl bei Neustadt (Dosse)", zusammengestellt von Leopold Schaumann, Druck der Dosse-Zeitung, Neustadt-Dosse